Neuigkeiten aus der Praxis
Ab 1. Jänner 2025 gilt das EU-weite Amalgamverbot.
Ab 1. Jänner 2025 wird von der BVAEB als Amalgamersatz Glasionomerzement als Kassenleistung erstattet. Compositefüllungen sind weiterhin Privatleistungen.
Für Versicherte der übrigen Krankenversicherungen gilt weiterhin leider, daß Amalgamersatzfüllungen im Seitzahnbereich nicht mehr von der Sozialversicherung bezahlt werden. Es handelt sich daher um Privatleistungen, die bei uns in der Ordination zu bezahlen sind. Sie können aber die saldierte Rechnung bezüglich einer Rückerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Leider gibt es derzeit auch noch keine Informationen über die Höhe der Rückerstattung.
Bei Kindern bis 15, Schwangeren und stillenden Müttern gibt es nachwievor Füllungen aus Glasionomerzement als Kassenleistung.
Für weitere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.
Bitte halten Sie sich an die nachstehenden Regeln: