Ab 1. Jänner 2025 gilt das EU-weite Amalgamverbot.Derzeit wird von der KFA und von der BVAEB als Amalgamersatz Glasionomerzement als Kassenleistung erstattet. Compositefüllungen sind weiterhin Privatleistungen.Für Versicherte der übrigen Krankenversicherungen gilt weiterhin leider, daß Amalgamersatzfüllungen im Seitzahnbereich nicht mehr von der Sozialversicherung bezahlt werden. Es handelt sich daher um Privatleistungen, die bei uns in der Ordination zu bezahlen sind. Sie können aber die saldierte Rechnung bezüglich einer Rückerstattung bei Ihrer Versicherung einreichen. Leider gibt es derzeit auch noch keine Informationen über die Höhe der Rückerstattung.Bei Kindern bis 15, Schwangeren und stillenden Müttern gibt es nachwievor Füllungen aus Glasionomerzement als Kassenleistung.Für weitere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.Bitte halten Sie sich an die nachstehenden Regeln:
Behandlungen sind derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für Schmerzpatienten!
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir um Absage spätestens 24 Stunden vor dem Termin, da wir Ihnen ansonsten den Termin in Rechnung stellen.
Bitte kommen Sie ohne Begleitperson!
Keine Behandlung erfolgt bei Anzeichen einer Erkältung.
AM FREITAG, 6.6.2025, IST DIE ORDINATION GESCHLOSSEN!